§7g EStG schreibt für den Regelfall die lineare AfA vor. Darüber hinaus können Kleinbetriebe den Investitionsabzugsbetrag geltend machen, der Ihnen ermöglicht, Gewinne vor dem Tätigen der Investition steuerfrei anzusparen, um dann das Geld für die Investition zur Verfügung zu haben. Dabei wird die angesparte Summe im Investitionsjahr wieder aktiviert. Um im Investitionsjahr eine höhere Steuerzahlung zu vermeiden, kann eine SonderAfA eingesetzt werden. Darüberhinaus besteht in den Jahren 2020 und 2021 die Möglichkeit die degressive AfA zu nutzen, bei der bis zu 25% der Investitionssumme im ersten Jahr abgeschrieben werden können, wenn dies nicht das 2,5fache der linearen AfA übersteigt.
Wie soll man durch diesen AfA-Dschungel durchblicken?
Die Tabelle zeigt Ihnen nach wenigen Eingaben die günstigste Möglichkeit für das Steuerjahr 2021. Dabei wird berücksichtigt, dass hohe AfA-Beträge den Gewinn nicht unter die Freistellung des Existenzminimums bringen, um keine AfA zu verschenken. Für die degressive AfA wird gleichzeitig der günstigste Zeitpunkt zum Wechsel auf die lineare AfA gerechnet. Bei der Auswahl der AfA-Methode werden die zukünftigen Ersparnisse mit dem angegebenen Kalkulationszins auf das Anschaffungsjahr abgezinst, um die Zhlungen vergleichbar zu machen.
Gilt für das Steuerjahr 2021 und für Investitionen mit einer Nutzungsdauer von 1 bis 10 Jahren.