Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter im Steuerrecht

Eine unendliche Geschichte!

Seit vielen Jahren ist die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter nicht geändert worden.  Schon zu DM-Zeiten konnten Wirtschaftsgüter mit Anschaffung- oder Herstellkosten unter 800,– DM im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden. Daran hat auch der Euro nichts geändert. Der Betrag wurde umgerechnet und bis zum 31.12.2007 galt die neue Grenze von 410,– €. Der Betrag für diese Obergrenze galt im Übrigen schon seit mehr als 20 Jahren. Obwohl aufgrund der allgemeinen Teuerungsrate heute immer weniger selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter für diesen Betrag zu kommen sind. Eine Anhebung der Grenze war also schon seit Jahren überfällig.

Weiterlesen
WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner