Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter im Steuerrecht

Eine unendliche Geschichte!

Seit vielen Jahren ist die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter nicht geändert worden.  Schon zu DM-Zeiten konnten Wirtschaftsgüter mit Anschaffung- oder Herstellkosten unter 800,– DM im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden. Daran hat auch der Euro nichts geändert. Der Betrag wurde umgerechnet und bis zum 31.12.2007 galt die neue Grenze von 410,– €. Der Betrag für diese Obergrenze galt im Übrigen schon seit mehr als 20 Jahren. Obwohl aufgrund der allgemeinen Teuerungsrate heute immer weniger selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter für diesen Betrag zu kommen sind. Eine Anhebung der Grenze war also schon seit Jahren überfällig.

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Die Wahl der günstigsten AfA-Methode

§7g EStG schreibt für den Regelfall die lineare AfA vor. Darüber hinaus können Kleinbetriebe den Investitionsabzugsbetrag geltend machen, der Ihnen ermöglicht, Gewinne vor dem Tätigen der Investition steuerfrei anzusparen, um dann das Geld für die Investition zur Verfügung zu haben. Dabei wird die angesparte Summe im Investitionsjahr wieder aktiviert. Um im Investitionsjahr eine höhere Steuerzahlung zu vermeiden, kann eine SonderAfA eingesetzt werden. Darüberhinaus besteht in den Jahren 2020 und 2021 die Möglichkeit die degressive AfA zu nutzen, bei der bis zu 25% der Investitionssumme im ersten Jahr abgeschrieben werden können, wenn dies nicht das 2,5fache der linearen AfA übersteigt.

Wie soll man durch diesen AfA-Dschungel durchblicken?

Die Tabelle zeigt Ihnen nach wenigen Eingaben die günstigste Möglichkeit für das Steuerjahr 2021. Dabei wird berücksichtigt, dass hohe AfA-Beträge den Gewinn nicht unter die Freistellung des Existenzminimums bringen, um keine AfA zu verschenken. Für die degressive AfA wird gleichzeitig der günstigste Zeitpunkt zum Wechsel auf die lineare AfA gerechnet. Bei der Auswahl der AfA-Methode werden die zukünftigen Ersparnisse mit dem angegebenen Kalkulationszins auf das Anschaffungsjahr abgezinst, um die Zhlungen vergleichbar zu machen.

Gilt für das Steuerjahr 2021 und für Investitionen mit einer Nutzungsdauer von 1 bis 10 Jahren.

Der Lohmann-Ruchti-Effekt

Da den Abschreibungen in der Betriebswirtschaft bzw. der Buchwert keine Ausgaben in dem jeweiligen Buchungsjahr gegenüberstehen, steht diese AfA-Summe regelmäßig als Bestandteil des Cashflows dem Unternehmen zur Verfügung. Dieser Geldbetrag, der betriebswirtschaftlich eigentlich für den Ersatz der Investition am Ende ihrer Nutzungsdauer verplant ist, kann auch für Neuinvestitionen genutzt werden. Da die Neuinvestition (Rentabilität vorausgesetzt) eben auch ihre AfA erwirtschaftet steht das Geld später auch wieder zur Verfügung. So führt die AfA zu einer Kapazitätserweiterung des Betriebes.

Aber Vorsicht, das funktioniert nur, wenn :
– die geplanten Umsatzerlöse auch tatsächlich am Markt erzielt werden können,
– die Abschreibungen in gleichartige Maschinen investiert werden.

Inflation und technischen Fortschritt, die zur Verteuerung führen sind dabei nicht berücksichtigt. Wie man dennoch mir dem Kapazitätserweiterungseffekt betriebswirtschaftlich planen kann zeigt die folgende Tabelle:

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