Die Begriffe „Ausgabe“, „Aufwand“ und „Kosten“

Ausgabe:

Schafft man sich eine Fräse an, so ist der Preis incl. Umsatzsteuer zu zahlen.

Beispiel:
Fräse: 3200,– €
Umsatzsteuer: 608,– €
Summe: 3808,– €

Die Ausgabe beträgt also 3808,– €.
Diese Ausgabe gilt streng genommen schon als Ausgabe, sobald die Fräse geliefert wird.
Denn in diesem Moment wird der Rechnungsbetrag auch fällig bzw. entsteht eine Schuld (Verbindlichkeit) gegenüber dem Lieferanten. Theoretisch ist also bei Lieferung schon das Geld geflossen, aber eben als Schuld, da ja der Betrag selbst noch nicht bezahlt worden ist.

Aufwand:

Schafft man sich eine Fräse an, so ist der Preis incl. Umsatzsteuer zu zahlen.

Beispiel wie oben
Fräse: 3200,– € + Umsatzsteuer: 608,– €
Da Betriebe, die der Regelbesteuerung unterliegen, die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer direkt absetzen können, stellt die Umsatzsteuer keinen Aufwand dar.

Pauschalierende Landwirte hingegen können die Vorsteuer nicht verrechnen. Sie sammeln die Umsatzsteuer für Wirtschaftsgüter auf einem Konto „Gezahlte Umsatzsteuer“ in der Buchführung.

Die Umsatzsteuer wird bei diesen Betrieben zu einem Aufwand in Höhe von 608,– €.

Der Anschaffungspreis (Nettowarenwert) für die Fräse ist auf 8 Jahre zu verteilen! Dieses gibt die AfA-Tabelle für den Gartenbau vor, die vom Bundesministerium für Finanzen herausgegeben wird. Der Kaufpreis ist somit als Aufwand (Absetzung für Abnutzung) über die 8 Jahre zu verteilen:

Betriebe mit RegelbesteuerungPauschalierende Landwirte

1. JahrFolgejahre
Aufwand: AfA: 3200,– € / 8 a = 400,– €/aUSt: 608,– € AfA: 400,– € Aufwand: 1008,– €AfA: 3200,– € / 8 a = 400,– €/a

Neben der AfA führen natürlich auch andere Dinge zu Aufwendungen. Auf das Jahr gesehen werden z.B. auch Treibstoff und Bedienungspersonal bezahlt und auf entsprechenden Konten in der Buchführung als Aufwand gesammelt.

Kosten:

Auch im Falle der Kosten ist, analog zum Aufwand, die Anschaffungssumme auf die Nutzungsdauer zu verteilen. Während bei dem Aufwand die Nutzungsdauer durch die AfA-Tabelle vorgegeben wird, ist die Nutzungsdauer im Betrieb möglicherweise anders zu kalkulieren. Fräsen halten in den meisten Fällen deutlich länger als 8 Jahre.

Ferner werden die Kosten leistungsbezogen ermittelt. Im Falle einer Fräse macht es Sinn, die Kosten je Flächeneinheit (m², ar, ha) oder je Einsatzstunde (h) zu ermitteln.

Nehmen wir für unseren Fall eine Nutzungsdauer von 10 Jahren an, in denen die Maschine mit 20 h/a im Einsatz ist, und berücksichtigen wir wieder die unterschiedlichen Möglichkeiten der Absetzung der Umsatzsteuer, so ergibt sich das folgende Bild:

Betriebe mit RegelbesteuerungPauschalierende Landwirte
Kosten: Abschreibung:
3200,– € / 10 a = 320,– €/a
320,– €/a / 20 h/a = 16,– €/h
Kosten: Abschreibung:
3808,– € / 10 a = 380,80 €/a
380,80 €/a / 20 h/a = 19,04 €/h
Um die Kosten je Einsatzstunde zu ermitteln kommen hinzu: Treibstoffe Wartungsarbeiten Reparaturen Unterstellplatz Versicherung ArbeitskraftstundenUm die Kosten je Einsatzstunde zu ermitteln kommen hinzu: Treibstoffe Wartungsarbeiten Reparaturen Unterstellplatz Versicherung Arbeitskraftstunden
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