Schon gewusst?

Mehr als 60 % der Weltliteratur über Steuerrecht ist in deutscher Sprache gedruckt. Unser deutsches Steuerrecht verfügt über rund 200 Gesetze. Zu diesen Gesetzen gibt es nahezu 100.000 (in Worten: hunderttausend) Verordnungen. „Deutschland scheint herausgefunden zu haben, wie man Steuern auf alles erhebt, was da kreucht und fleucht, läuft, schwimmt, steht oder einfach nur still dasitzt.“ (Zitat von Arthur Laffer, US-Ökonom).

Man muss sich schon sehr wundern:

Im Fast-food-Restaurant zahlt man auf einen Hamburger 7% Mehrwertsteuer, aber nur „zum mitnehmen“, während das Restaurant „zum hier essen“ 19% abführen muss.

Ein Bratwurstverkäufer wurde unlängst erfolgreich  auf Nachzahlung von Umsatzsteuer verklagt, weil im unmittelbaren Bereich seines Bratwurststandes jemand Tische und Stühle aufgestellt hatte. Somit setzten sich seine Kunden auf die fremden Sitzgelegenheiten, was den Tatbestand des „hier essens“ erfüllt und damit eine höhere Mehrwertsteuer nach sich zieht, egal ob die Sitzgelegenheiten zum Bratwurststand gehören oder nicht.

Auf ein gewöhnliches Hühnerei zahlen wir 7 % Mehrwertsteuer, auf ein Ei ohne Schale oder gar auf ein ungenießbares Ei hingegen 19%.  Auf Arzneimittel müssen 19 % abgeführt werden, hingegen bekommt man Arzneimittel für Tiere für 7%. Benötigt man eine Gehhilfe zahlt man darauf 7 % Mehrwertsteuer – für  Ersatzteile für die Gehhilfe hingegen 19%.

Die Liste für Güter, die einem ermäßigten Steuersatz unterliegen umfasst mehr als fünf  engbedruckte Din A 4 Seiten.

Unser Staat beschäftigt über  260.000 Mitarbeiter in Finanzverwaltungen – das sind aber immer noch zu wenige, um wirkungsvoll die Steuersünder aufzuspüren. Statistisch gesehen werden mittlere Betriebe nur alle 14 Jahre, kleinere Betriebe sogar nur alle 40 Jahre geprüft.

Neben den Verwaltungskosten des Fiskus schluckt ein immer bedeutender werdender Wirtschaftszweig erhebliche Summen. Die Steuerberatung ist ein wachsendes Geschäft. Die Branche hat in den letzten 30 Jahren ihre Umsätze mehr als verzehnfacht und vereinnahmt heute über 15 Milliarden Euro um Menschen dabei zu helfen ihre Steuererklärung richtig auszufüllen.

Aber selbst die Steuerberater sind nicht glücklich über das zunehmend komplizierte Steuersystem. Häufig wird beklagt, dass der Steuerberater nicht nur seinen Mandaten beraten muss (wofür dieser ja zahlt) sondern immer wieder auch noch den Finanzbeamten (hier allerdings unentgeltlich),  der mit der Flut an neuen Gesetzestexten überrollt wird. Neue Gesetze werden verabschiedet, wie unlängst die Unternehmenssteuerreform und kaum sind die ersten Fortbildungen seitens der Steuerberatungsbüros gelaufen, da bahnen sich auch schon Änderungen an. Und so weiß heute noch kein Mensch, was morgen sein wird.

Ein schönes Beispiel dafür ist auch die Pendlerpauschale, deren Kürzung ab 01.01.2007 höchstwahrscheinlich mit dem Grundgesetz gar nicht vereinbar ist. Hier scheinen inzwischen sogar die Politiker ratlos geworden zu sein.

Für die Ermittlung der Steuerzahllast geben wir Bundesbürger über 15 Milliarden Euro aus, das sind knapp 5 % der gesamten Summe, die in die Staatskassen fließen. Damit ist die Steuererhebung in unseren Landen möglicherweise weltweit die Teuerste. Von den 15 Milliarden Euro zahlen die Unternehmen und die Bürger etwa 2/3 der Summe. Der Rest wird vom Verwaltungsapparat verschlungen. Das Erstellen einer Einkommenssteuererklärung kostet den Bürger bis zu 1000,– Euro jedes Jahr, wobei die Steuererklärungen der Arbeitnehmer mit im Schnitt etwa 50-80 Euro vergleichsweise günstig sind.

Allein die Verwaltung der Umsatzsteuer kostet die Unternehmer in Deutschland insgesamt rund drei Milliarden Euro. Vor allem für die kleineren Betriebe mit geringerer Automatisierung in der Buchhaltung ist dies eine erhebliche Belastung.

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