Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter im Steuerrecht

Eine unendliche Geschichte!

Seit vielen Jahren ist die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter nicht geändert worden.  Schon zu DM-Zeiten konnten Wirtschaftsgüter mit Anschaffung- oder Herstellkosten unter 800,– DM im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden. Daran hat auch der Euro nichts geändert. Der Betrag wurde umgerechnet und bis zum 31.12.2007 galt die neue Grenze von 410,– €. Der Betrag für diese Obergrenze galt im Übrigen schon seit mehr als 20 Jahren. Obwohl aufgrund der allgemeinen Teuerungsrate heute immer weniger selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter für diesen Betrag zu kommen sind. Eine Anhebung der Grenze war also schon seit Jahren überfällig.

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Schon gewusst?

Mehr als 60 % der Weltliteratur über Steuerrecht ist in deutscher Sprache gedruckt. Unser deutsches Steuerrecht verfügt über rund 200 Gesetze. Zu diesen Gesetzen gibt es nahezu 100.000 (in Worten: hunderttausend) Verordnungen. „Deutschland scheint herausgefunden zu haben, wie man Steuern auf alles erhebt, was da kreucht und fleucht, läuft, schwimmt, steht oder einfach nur still dasitzt.“ (Zitat von Arthur Laffer, US-Ökonom).

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